Den Gemeinderat können nichtösterreichische EU-Bürgerinnen/nichtösterreichische EU-Bürger nicht wählen, da dieser in Wien zugleich der Landtag ist. Der Landtag als gesetzgebendes Organ darf nach der österreichischen Bundesverfassung nur von österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürgern gewählt werden.