Staatsbürgerschaftsnachweis

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.

Bei der Antragstellung ist der zuständigen Behörde der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen.

Bitte mitbringen:

  • Geburtsurkunde
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • falls erforderlich: zusätzlich
    • Heiratsurkunde
    • urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
    • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
    • Verleihungsbescheid
  • € 38,00 in bar

Zuständig