Zur Neuausstellung erforderliche Unterlagen:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Passfoto (35 x 45 mm) nach den neuen Passbildkriterien
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Vormundschaftsdekret für minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe
- eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- amtlicher Lichtbildnachweis oder einen Identidätszeugen bzw. eine Identidätszeugin
Gebühren:
- € 56,00 + € 2,10 Verwaltungsabgabe in bar