Eheschließung

Zur Anmeldung am Standesamt müssen grundsätzlich Braut und Bräutigam persönlich erscheinen.

Nur in wenigen Ausnahmefällen genügt die Anwesenheit eines der beiden Verlobten. In diesem Fall muss vor der Anmeldung beim Standesamt das Formular "Erklärung zur Ermittlung der Ehefähigkeit" abgeholt, mit Angabe eines Verhinderungsgrundes vom nicht erschienen Verlobten ausgefüllt und bei der Anmeldung mitgebracht werden.

Bitte mitbringen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Geburtenbuchabschrift
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunden von Vorehen
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
  • Gebühren liegen je nach Eheschließungsfall zwischen € 30,00 und € 60,00; bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, auch darüber.
  • Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren)
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

Zuständig