Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
- Geburtsurkunde beider Elternteile,
- Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
- Heiratsurkunde der Eltern
- allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B.: Scheidungsurteil bzw. -beschluss mit Bestätigung der Rechtskraft der geschiedenen Ehe der Mutter - diese erhalten Sie beim Scheidungsgericht)
Gebühren: € 17,20,-- (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden)