Pensionsversicherung während der Pflege eines behinderten Kindes

Allgemeine Informationen

Eltern, Groß-, Wahl-, Stief- oder Pflegeeltern, die sich der Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmen, können sich auf Antrag in der Pensionsversicherung selbst versichern.

Die Beiträge hiefür werden aus den Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe getragen, sodass der Selbstversicherten/dem Selbstversicherten keine Kosten entstehen. Die Selbstversicherung ist längstens bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres des Kindes möglich.

Voraussetzungen

  • Gemeinsamer Haushalt der Pflegeperson mit dem Kind
  • Hauptwohnsitz in Österreich
  • Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für das Kind
  • Gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege des Kindes

Die kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes ist jedoch ausgeschlossen bei:

Stand: 03.01.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Transparente Grafik zwecks Webanalyse

Quelle: HELP.gv.at

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