Untersuchung

In weiterer Folge werden die Betroffenen zu einer ärztlichen Untersuchung eingeladen oder, wenn diese nicht reisefähig sind, zu Hause von einer Ärztin/einem Arzt oder in manchen Fällen durch eine diplomierte Pflegefachkraft aufgesucht. Dieser Hausbesuch ist zuvor anzukündigen. Die Sachverständige/der Sachverständige nimmt den Befund auf und stellt den Pflegebedarf fest.

Auf persönlichen Wunsch ist bei der ärztlichen Untersuchung auch die Anwesenheit und Anhörung einer Vertrauensperson (z.B. die Pflegeperson) zu ermöglichen, um Angaben zur konkreten Pflegesituation zu machen. Bei der Begutachtung in stationären Einrichtungen sind Informationen des Pflegepersonals einzuholen und die Pflegedokumentation zu berücksichtigen. Letzteres gilt auch bei der Betreuung durch ambulante Dienste.

Stand: 10.01.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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Quelle: HELP.gv.at

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